Bevor ich meine Meinung dazu kundtue, möchte ich Euch auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung bringen:
Bildrechte
Die Bildrechte hat alleine Blizzard, uns gehören nicht mal unserer Charaktere. Da Blizzard die Erlaubnis erteilt (und sogar dazu ermuntert zu streamen) muss man sich hierbei keine Gedanken machen.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Ein Stream kann als Mitschnitt gewertet werden. Allerdings greift § 201 StGB hier nicht, da es bei uns auf dem Teamspeak keine "nichtöffentlichen" Gespräche gibt.
Unser Teamspeak Server, zwar durch ein Passwort geschützt, ist ein öffentlicher Raum: Er steht jedem Gildenmitglied, jedem Raider und allen Gästen der Gilde, des Raids oder der Gildenmitglieder zur Verfügung. Das Passwort dient nur zur Abwehr automatischer Spambots und ist auch nciht sonderlich "sicher".
Ob ein Raum öffentlich ist oder nicht, ist im übrigen Definition des Betreibers. Wobei wir da kaum eine Wahl haben, denn die NPL von Teamspeak schreibt uns das so vor.
Um letzte rechtliche Zweifel aufzuräumen, haben wir Channel die mit "STREAM" gekennzeichnet sind. Wer sich dort aufhält muss damit rechnen aufgenommen zu werden.
Recht an der eigenen Stimme
Dieses wichtige Persönlichkeitsrecht ist die größte "Hürde" für den TS Stream. Allerdings gibt es zwei Punkte die dieses Recht aushebeln:
- Wenn die Person gewusst hat, dass gestreamt/aufgenommen wird und trotzdem in den Channel kommt.
- Die Stimme im TS sogenanntes Beiwerk ist. Voraussetzung für die Anwendung dieser Ausnahme ist, dass eine Person zwar erkennbar ist, die Person aber weitgehend in den Hintergrund rückt. Ein gutes Beispiel wäre eine Schlachtzugsgruppe: Spielt die Person keine zentrale Rolle, dann greift die Beiwerkregelung.
Warum Streams bzw. Videos so toll sind!
Ich persönlich bin begeistert über diese Möglichkeit, denn zum einen ist das im Fall der Events oder einer netten Raidgruppe eine tolle Werbung für uns. Auf der anderen Seite blicke ich manchmal traurig auf die vergangene 12 Jahr in diesem Spiel zurück und wünsche mir es gäbe mehr als nur ein paar alte Screenshots.
Zudem gehe ich nicht davon aus, das wir mehrere tausend Zuschauer haben. Den Stream bzw. die Videos schauen doch am Ende eh nur wir selbst oder einige Bekannte. Was haben wir zu Verstecken? Das eine gute Stimmung in unseren Raids herrscht? Oder das unsere Events viele Spieler begeistern?
Wer sich sorgen macht wegen Fehlern oder zu niedrigem Schaden in der Öffentlichkeit erniedrigt zu werden, dem lege ich dringend Nahe sich einmal grundsätzlich Gedanken zu machen: Du bist ein toller Mensch und wirst von anderen geliebt und respektiert. Was kümmert dich ein Balken? (Zudem kann man solche Dinge auch in den Logs erfahren)
Also viel Wirbel um nichts?
Natürlich verstehe ich auch die Skeptiker. Spieler, die einen möglichst kleinen digitalen Fußabdruck hinterlassen möchten. Ich selbst lege Wert darauf im Internet nicht aufzutauchen - was aber nicht für meinen Charakter gilt - an der Stelle trenne ich RL und Spiel.
Das dies nicht jedem gelingt oder massive Datenschutzbedenken vorhanden sind, finde ich zwar Schade, aber ich akzeptiere das.
Trotzdem ich möchte gerne, dass die Leute streamen bzw Videos erstellen:
- Wie eine Gruppe durch Weltquests randaliert und die Leute dabei Erstickungsanfälle vor Lachen bekommen.
- Der mistige Boss nach zig Abenden endlich liegt und im TS lauter Jubel ausbricht.
- Unsere Events bei den Spielern ankommen - für mich die einzige Möglichkeit sowas zu Erleben!
- Kleine und große Guides erstellen, Wissen teilen, Experimentieren, mit und in der Gilde Spaß haben.
Warum sollten wir uns selbst der Dokumentation selbst berauben? Ich würde mir das ein oder andere in 10 Jahren durchaus nochmal anschauen. Und die paar Zuschauer kommen eh alle aus der Gilde
Daher schlage ich folgende Regeln vor:
- Es wird ein zusätzlichen TS Raidchannel mit dem Tag "Stream" geben.
- Es wird ein zusätzlichen TS Instanzchannel mit dem Tag "Stream" geben.
- Es wird ein zusätzlichen TS PvP Channel mit dem Tag "Stream" geben.
- Außerhalb dieser TS Channel darf nicht mit Ton gestreamt werden.
- Alle öffentlichen Streams und Videos sind hier im Forum bekanntzumachen. (URL) Auf Wunsch kann Zugang zum Sylvanas Garde Youtube Account gewährt werden. (Twitch hat keine Zukunft, daher stampfen wir unsere Twitch Channel ein.)
- In allen Streams/Aufnahmen ist der Chat unkenntlich zu machen.
Zusätzliche Regelungen für Raids
In Raids können grundsätzlich Videos aufgenommen werden, sofern sie nicht ohne Absprache veröffentlicht werden.
Aufnahmen die ungefragt veröffentlicht werden dürfen:
- "Schnippsel" (< 15 Sek.) aus einem Bosskampf z.B. für Zusammenschnitte.
- Bosskillvideo mit überarbeiteter Tonspur (wichtige Ansagen sollten erhalten bleiben, sowie der Jubel beim Kill)
Aufnahmen bei dem ein Einverständnis der direkt Beteiligten bzw. 2/3 des Raides vorliegt:
- Lustige oder besondere Vorkommnisse wie "Leyrooooy Jenkins".
Aufnahmen bei den das Einverständnis der Raidleiter und mind. 50% des Raides vorliegt:
- Material für Bosserklärungen (ohne TS)
Wenn nicht anders abgesprochen, ist das Streamen des Raids inkl. TS nur dann erlaubt, wenn bei Youtube über den Kanal "Sylvanas Garde" mit der Einstellung "nicht gelistet" oder "privat" gesendet wird. Dann können wir selbst festlegen wer das sehen darf. Das Video bleibt auf Youtube gespeichert.
Sind alle bestehenden Raidmitgleider einverstanden kann der Stream natürlich auch direkt öffentlich gemacht werden. Neue Raidmember müssen vor der Aufnahme auf den Stream hingewiesen werden.
Events
Können immer und jederzeit gestreamt oder aufgenommen werden. Der TS Channel wird mit "Stream" gekennzeichnet.
Sonstige Streams/ Videos
Können immer und jederzeit gestreamt oder aufgenommen werden. Der TS Channel wird mit "Stream" gekennzeichnet.
Private Aufnahmen
Können und werden wir nicht verbieten. Wenn ein Raid- oder Gildenmitglied ohne Absprache ein Video erstellt, soll das gerne geschehen. Vor einer Veröffentlichung ist aber die Erlaubnis aller beteiligten Spieler einzuholen.
Streitfälle
Sind ausschließlich untereinander zu klären. Grobe Verstöße gegen unsere Streamregelungen können aber zu einem Ausschluss aus der Gilde oder einem Raid führen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung gilt unsere offizielle Stellungnahme:
Zitat
Wer einen Channel betritt, der mit "Aufnahme" oder "Stream" betitelt ist, nimmt Abstand von seinem Persönlichkeitsrecht. Insbesondere § 201 StGB findet keine Anwendung, da unser Teamspeak ein öffentlicher Raum ist.
Ich glaube mit diesen Regeln ist beiden Seiten geholfen. Feedback bitte